Sonntag, 20. Mai 2012

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Begleitetes Besuchsrecht


Begleitete Besuche sind dann angebracht, wenn sich bei getrennt lebenden Eltern eine besondere Problematik zeigt, die das Kindswohl gefährdet oder durch die das Vertrauen in den/die Ex-PartnerIn nicht mehr gewährleistet ist. Sie können auch bei fremdplatzierten Kindern angezeigt sein.

 

Ein begleitetes Besuchsrecht wird in der Regel durch ein Gerichtsurteil verfügt oder durch die Vormundschaftsbehörde angeordnet. Die begleiteten „aufsuchenden“ Besuchtage kommen dann in Frage, wenn ein Besuchsrecht individuell gestaltet werden soll. Das Elternteil kann den Tag mit seinem Kind selbst gestalten, während die Begleitperson eine reine Aufsichtsfunktion übernimmt.

 

Die Gewährleistung des Kindeswohls hat oberste Priorität. Die Beziehung zwischen Eltern und Kind soll sich durch die Begleitung positiv entwickeln können. Das aufbauen und festigen von tragfähigen Beziehungen, die selbständig ohne Begleitung, gelebt werden können ist das Ziel.

 

Durch die Gewährleistung des Kindesschutzes kann eine entspannte Begegnung stattfinden, die allen Sicherheit vermittelt. Das Angebot umfasst folgende Möglichkeiten
  • Individuelle, örtlich ungebundene Begleitung der Kontakte/ Besuchstage, z.B. bei Ausflügen/Aktivitäten (Skifahren, Wandern etc.)
  • Begleitete Kindesübergaben


Anmeldeformular Individuell Begleitete Besuche (IBB)


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