Sonntag, 20. Mai 2012

Helfen Sie uns, Glarner Kinder und Jugendliche zu stärken!

Werden Sie Mitglied oder Spender der Pro Juventute Glarnerland.
Jeder Beitrag, ob gross oder klein, kann etwas bewegen.

Eine Hinterlassenschaft für die Zukunft


Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun und sich für Dinge einsetzen, die ihnen heute am Herzen liegen. Mit einer Zuwendung an die Pro Juventute Glarnerland unterstützen sie unsere Arbeit für die Kinder und Jugendlichen im Glarnerland und investieren damit in die Zukunft.

 

Auch kleine Testamentsspenden helfen mit, unsere Dienstleistungs- angebote langfristig zu gewährleisten, beispielsweise die Einzelfallhilfe, welche Kindern und Jugendlichen aus sozialschwachen Familien die Teilnahme an Aktivitäten ermöglicht, die ihre Eltern nicht finanzieren können, wie einem Lager, Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein.

 

Was ist zu tun, damit dieser gute Wille in die Tat umgesetzt werden kann?


Sie können unsere Arbeit für die Kinder und Jugendlichen im Kanton Glarus  unterstützen, indem Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigen. Dazu braucht es ein rechtsgültiges Testament, denn nur mit einem Testament können Sie als Erblasserin bzw. Erblasser bestimmen, wen oder was Sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens unterstützen möchten. Dabei können Sie der Pro Juventute Glarnerland ein Legat oder eine Erbschaft (Bar- oder Sachwerte, einzelne Vermögensteile oder ganzes Vermögen) vermachen. Ohne Testament wird Ihr Nachlass gemäss den gesetzlichen Vorgaben verteilt. Sollten Sie keine gesetzlichen Erben haben, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat.

 

Ein Testament kann jeder selbst erstellen.

 

Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, ist v.a. folgendes zu beachten:

- Das ganze Testament muss schriftlich sein und zwar von Hand geschrieben.
- Ort und Datum müssen darauf stehen.
- Formulieren Sie genau, wem Sie was hinterlassen möchten (eine konkrete Summe oder ein prozentualer Anteil des Erbes).
- Geben Sie den exakten Namen der begünstigten Institution oder Stiftung an (z.B. Verein Pro Juventute Glarnerland)
- Vergessen Sie nicht, Ihr Testament eigenhändig zu unterschreiben.

 

In manchen Fällen ist es ratsam, sich an eine Anwältin oder einen Notar zu wenden, welche/-r Ihnen bei Fragen weiterhelfen kann.

 

Haben Sie Fragen? Dann Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Sie uns.


© Pro Juventute Glarnerland | webseitehosting by neotrend

Besuchen Sie unseren SHOP!


WEB_Marke_2011_Geborgenheit

Im Pro Juventute Online- Shop finden Sie das ganze Jahr über Pro Juventute Briefmarken sowie weitere tolle Artikel - klicken Sie rein und unterstützen Sie uns mit Ihrem Einkauf. Zum Shop...

Kontakt

Geschäftsstelle

Pro Juventute Glarnerland
8750 Glarus
Tel. 076 344 26 26
info@projuventute-gl.ch
 

Pro Juventute Familienbegleitung

Ruth Jud

Tel. 076 450 92 78

familienbegleitung@
projuventute-gl.ch



Pro Juventute Sozialpraktika

Rebecca Feldmann

Tel. 079 301 84 54
sopra@projuventute-gl.ch